Inventur
Dieser Begriff betrifft die Geschäftspraxis. Es besteht darin, die tatsächliche Gütermenge eines Unternehmens zu ermitteln und anschließend diesen Bestand mit der in den entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen, PZ-Unterlagen, Kassenberichte, angegebenen Menge sowie mit dem in dem computergestützten Handels-Lagerprogramm angegebenen Bestand abzustimmen.
Wenn sich während der Inventur herausstellt, dass die Mengen nicht stimmen, werden die Unterlagen gemäß den entsprechenden Rechtsbestimmungen beziehungsweise den im bestimmten Unternehmen geltenden Vorschriften korrigiert.
Jahresinventur
Gemäß der Verordnung über Führung von steuerlichen Einname- und Ausgabebüchern, ist der Steuerträger verpflichtet, vor der Buchführung sowie am Ende jedes Steuerjahres (im Falle des Geschäftspartnerwechsels, Wechsel von Anteilverhältnissen der Geschäftspartner oder Firmenschließung) ein Verzeichnis von Handelswaren, Grund- und Hilfsmaterialien, Halbprodukten, Fertigerzeugnissen, Ausschusswaren sowie Abprodukten zu erstellen sowie in das Buch einzutragen, welches im folgenden „Inventurverzeichnis durch manuelle Zählung“ genannt wird. Dieses Verzeichnis wird in das Buch eingetragen auch wenn Gewerbetreibende es für Monatszeiten erstellen sowie wenn aufgrund von separaten Vorschriften ihre Erstellung durch das Finanzamt angeordnet wurde. Wenn das Finanzamt über Firmenschließung benachrichtigt wird, soll in das Inventurverzeichnis durch manuelle Zählung auch die Ausstattung eingetragen werden.
Die Verordnung über Buchführung bestimmt was in das Verzeichnis durch manuelle Zählung eingetragen werden soll. Erläuterungen von allen Begriffen, die die Vermögensgegenstände betreffen, welche in das Verzeichnis gehören, sind in den Verordnungsvorschriften zu finden. Als Waren bezeichnet man Handelswaren, Grund- und Hilfsmaterialien, Halbprodukten, Fertigerzeugnisse, Ausschusswaren sowie Abprodukten sowie Materialien, die zum Umarbeitung/Bearbeitung bestimmt sind, unter Vorbehalt dass:
- Als Handelswaren gelten Produkte die zum Verkauf in einem unveränderten Zustand bestimmt sind sowie Nebenprodukte, die in Sonderabteilungen der Agrarproduktion gewonnen werden;
- Als Grundmaterialien gelten Materialien die während des Produktionsprozesses oder bei Erbringung von Leistungen zur Hauptsubstanz des Fertigerzeugnisses werden; dazu zählen wir auch Materialien, die ein Bestandteil des Produktes bilden, die eng mit ihm verbunden sind (z.B. Flasche als Verpackung) sowie mehrfachverwendbare Verpackungen (z.B. Paletten), wenn sie keine Sachanlagen sind;
- Als Hilfsmittel gelten Materialien die keine Grundmaterialien sind, welche während der Wirtschaftstätigkeit verbraucht werden und dem Produkt ihre Eigenschaften geben;
- Als Fertigerzeugnisse gelten selbstproduzierte Produkte derer Verarbeitungsprozess abgeschlossen ist, durchgeführte Leistungen, Forschungsarbeiten, Projektarbeiten, geodätisch-kartographische Arbeiten sowie abgeschlossenen Arbeiten (auch Bauarbeiten);
- Als unabgeschlossene Produktion gilt Produktion die im Gang ist und Halbfertigprodukte sowie durchgeführte Arbeiten und Dienstleistungen vor ihrer Vollendung;
- Als Ausschusswaren gelten selbstproduzierte Produkte die technische Anforderungen nicht erfüllen, Fertigerzeugnisse und Produkte in bestimmter Produktionsphase sowie Handelswaren, die während des Transport beschädigt/zerstört wurden, die ihren Wert teilweise verloren haben;
- Als Abprodukte gelten Produkte die wegen der technologischen Prozesse oder wegen der Schäden/Zerstörung ihren Gebrauchwert vollständig verloren haben.
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Endinventur
Es ist ein Verzeichnis von Handelswaren, Grundmitteln (Grundstoffen) und Hilfsmitteln, Halbprodukten, Fertigerzeugnissen, Ausschusswaren sowie Abprodukten, welches am Ende jedes Steuerjahres erstellt wird.
Endinventur ist die Anfangsinventur für das kommende Steuerjahr.
Anfangsinventur
Es ist ein Verzeichnis von Handelswaren, Grundmitteln (Grundstoffen) und Hilfsmitteln, Halbprodukten, Fertigerzeugnissen, Ausschusswaren sowie Abprodukten, das vor der Führung von steuerlichen Einname- und Ausgabebüchern erstellt wird oder das das Endinventur des vorhergehenden Steuerjahres ist.
Inventur in der Firma
Die Firmen, die der Verordnung über das Rechnungswesen unterliegen, müssen den tatsächlichen Bestand von besessenen Vermögensgegenständen mit den Eintragungen in den Rechnungsbüchern zu verifizieren. Die Inventur wird am letzten Tag des Geschäftsjahres durchgeführt. In einigen Fällen wird die Frist eingehalten, wenn die Tätigkeiten drei Monate vom Ende des Geschäftsjahres angefangen werden und bis zum 15. Tag des nächsten Jahres vollendet werden.
Die Verordnung über das Rechnungswesen nennt drei Hauptmethoden der Inventurdurchführung:
- 1. Das Verzeichnis durch manuelle Zählung - es besteht darin den tatsächlichen Bestand von Vermögensgegenständen zu bestimmen sowie abhängig von seiner Art es abzuzählen, einzuschätzen, abzumessen oder abzuwiegen, was auf einem Erfassungsbogen angegeben werden soll. Mit dieser Methode werden inventarisiert:
-
- Gebäude
- Maschinen
- Sachanlagen
- Sachbestandteile des Umlaufvermögens
- Geldmittel in der Kasse
- Wertpapiere
- 2. Saldenabstimmung - es besteht darin, Aktiva und Passiva in den Rechnungsbüchern zwischen den Vertragspartnern sowie den Gläubigern und Schuldnern zu bestätigen Die Firma soll von den Vertragspartnern und Banken eine schriftliche Übereinstimmungsbestätigung bekommen. Für Banken bildet der Kontoauszug, welcher den Kontostand wiedergibt, eine solche Bestätigung. Von den Vertragspartnern und Schuldnern soll eine schriftliche Bestätigung verlangt werden, die der Inventurdokumentation beigefügt wird als Nachweis für Übereinstimmung des tatsächlichen Bestandes mit den Bucheintragungen.Wenn Abweichungen bestehen, sind diese zu klären.
Mit der Methode der Saldenabstimmung werden inventarisiert:
-
- Geldmittel auf den Bankkonten
- Außenstände von den Vertragspartnern
- Eigene Vermögensgegenstände, die den Vertragspartnern übergeben wurden
- 3. Verifikationsmethode - sie besteht darin die Eintragungen in den Rechnungsbüchern mit den vorhandenen Originalbelegen zu vergleichen. Mit der Verifikationsmethode werden inventarisiert
-
- Grundstücke und Sachanlagen mit erschwertem Zugang (z.B. Anlagen)
- Fragliche und zweifelhafte Außenstände und in den Banken auch die gefährdeten Außenstände
- Außenstände und Verpflichtungen gegenüber den Angestellten sowie aus öffentlich-rechtlichen Gründen
- Immaterielle und rechtliche Werte
- Aktive und passive Rechnungsabrechnung
- Eigenkapital
- Sonderfonds (ausschließlich ZFŚS, Saldo muss durch die Bank bestätigt werden)
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Die Inventur definiert Tätigkeiten, derer Ziel es ist, zuerst die Warenmenge der Firma zu ermitteln und anschließend diesen Bestand mit der in bestimmten Unterlagen angegebener Menge zu vergleichen, wie: Rechnungen, PZ-Unterlagen, Kassenberichte sowie mit den im computergestützten Handels-Lagerprogramm angegebenen Beständen Der Begriff Inventur wird oft mit dem Begriff Bestandsaufnahme ausgetauscht.
Inwentaryzacja - to ogół czynności rachunkowych zmierzających do sporządzenia szczegółowego spisu z natury składników majątkowych i źródeł ich pochodzenia na określony dzień.
Bestandsaufnahme – es sind die gesamten Rechnungsvorgänge, mit dem Ziel ein ausführliches Verzeichnis durch die manuelle Zählung von Vermögensgegenständen sowie ihrer Herkunftsquelle für den bestimmten Tag zu erstellen.
Bestandsaufnahme besteht darin, anhand des tatsächlichen Verzeichnisses den Bestand von allen sachlichen und geldlichen Vermögensgegenständen zu bestimmen sowie alle Differenzen zwischen dem während der Bestandaufnahme festgestellten Bestand (tatsächlichen Bestand) und dem in den Rechnungsbüchern angegebenen Bestand. Das Hauptziel der Bestandaufnahme besteht darin, den tatsächlichen Bestand von Aktiva und Passiva zu bestimmen. Es betrifft insbesondere:
- Die Bucheintragungen mit dem tatsächlichen Bestand abzustimmen
- mit den verantwortlichen Personen für die ihnen anvertraute Vermögensgegenstände abzurechen
- wirtschaftliche Nützlichkeit von im Verzeichnis angegebenen Vermögensgegenständen zu beurteilen
- den während der Inventur festgestellten Ordnungswidrigkeiten im Finanzmanagement der Einheit entgegenzuwirken (Übermenge, Schwergängigkeit)
- das finanzielle Ergebnis richtig zu bestimmen
Die Bestandsaufnahme betrifft folgende Tätigkeiten:
- das Verzeichnis durch manuelle Zählung für alle Vermögensgegenstände einer Wirtschaftseinheit zu erstellen
- Wert von inventarisierten Vermögensgegenständen einzuschätzen
- von den Vertragspartnern einer Wirtschaftseinheit schriftliche Auskünfte bekommen über:
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- Stand ihrer Geldmittel aud den Bankkonten
- Stand der Bankkredite
- Außenstände und Verpflichtungen
- Stand der eigenen Vermögensgegenständen die den Vertragspartnern übertragen wurden
- Erfassungsangaben einiger Gegenstände mit den entsprechenden Unterlagen zu vergleichen, z.B. Bestand der Grundstücke
- Gründe für quantitative Mängel und Schäden zu bestimmen und zu begründen
- Anträge auf Abrechnung der Inventurdifferenzen zu stellen und zu begründen
- Möglichkeiten zu nennen wie Ordnungswidrigkeiten im Finanzmanagement der Einheit zu beheben sind
- alle der Wirtschaftseinheit bereitgestellten Vermögensgegenständen in das Inventurverzeichnis durch manuelle Zählung aufzunehmen
Es werden folgende Arten der Bestandsaufnahme unterschieden:
- Das Verzeichnis durch manuelle Zählung - es wird durch die Mitglieder der Inventurkommission aufgrund von direkter Beobachtung und Messung der Vermögensgegenstände in der Wirtschaftseinheit erstellt. Es umfasst:
-
- Sachanlagen
- Sachbestandteile des Umlaufvermögens
- Geldmittel in der Kasse
- Wertpapiere
- Saldenabstimmung mit den Vertragspartnern - umfasst vor allem:
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- Stand von Geldmitteln auf dem Bankkonto
- Darlehen und Kredite
- Außenstände
- Verpflichtungen
- Verifikation des Erfassungsstandes - es betrifft Aktiva und Passiva, derer Stand nicht aufgrund des Inventurverzeichnissen oder Saldenabstimmung mit den Vertragspartnern bestimmt werden kann. Es betrifft insbesondere:
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- Ackerboden
- Außenstände und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen
- Andere Bestandteile, die man nicht ansehen kann
Abschlussinventur
Am Tag der Firmenschließung wird ein Abschlussinventur durchgeführt, individuell für die Einkommenssteuer von natürlichen Personen, individuell für Mehrwertsteuer, darüberhinaus wird auch ein Verzeichnis durch manuelle Zählung erstellt. Das Verzeichnis soll umfassen:
- Handelswaren
- Grundmittel (Grundstoffe) und Hilfsmittel
- Halbprodukte
- Fertigerzeugnisse
- Ausschusswaren und Abprodukte
- Ausstattung erstellt zum Zeitpunkt der Firmenschließung
Bestandaufnahme durch manuelle Zählung ist unentbehrlich, um Einkünfte aus dem Gewerbe ab dem 1. Januar des gegebenen Jahres (oder von der Bestandaufnahme durch manuelle Zählung innerhalb des Steuerjahres) bis zum Auflösungstag festzustellen.
Abschlussinventur für die Einkommenssteuer ist unentbehrlich um die Einkommenssteuer für die Vermögensgegenstände festzustellen, die nach der Firmenschließung übriggeblieben sind, und in das Privatvermögen des Unternehmers gebracht werden.
Abschlussinventur für die Mehrwertsteuer ist unentbehrlichum die Einkommenssteuer für die Vermögensgegenstände festzustellen, die zum Eigenbedarf des Gewerbebetreibenden bestimmt sind, beziehungsweise für den Verkauf von dieser Vermögensgegenständen innerhalb von 12 Monaten nach der Firmenschließung.
Einkommen aus Bestandaufnahme wird mit einer 10%-igen Pauschaleinkommenssteuer besteuert. Steuer vom Einkommen aus Firmenschließung wird als Pauschale in Höhe 10% von diesem Einkommen bestimmt. Sie ist im Termin der Anzahlung für den letzten Monat der Gewerbebetreibung fällig. Der Steuerträger ist verpflichtet der Erklärung die Ergebnisse der Abschlussinventur beizufügen. Wenn die Firmenschließung im Dezember des Steuerjahres erfolgte, ist das Einkommen aus der Auflösung auch in dem Jahresbericht anzugeben.
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