przycisk: wersja angielska przycisk: wersja polska przycisk: wersja czeska przycisk: flaga rosyjska przycisk: flaga francuska przycisk: flaga niemiecka

Inventur in der Firma

    Die Firmen, die der Verordnung über das Rechnungswesen unterliegen, müssen den tatsächlichen Bestand von besessenen Vermögensgegenständen mit den Eintragungen in den Rechnungsbüchern zu verifizieren. Die Inventur wird am letzten Tag des Geschäftsjahres durchgeführt. In einigen Fällen wird die Frist eingehalten, wenn die Tätigkeiten drei Monate vom Ende des Geschäftsjahres angefangen werden und bis zum 15. Tag des nächsten Jahres vollendet werden.
Die Verordnung über das Rechnungswesen nennt drei Hauptmethoden der Inventurdurchführung:

  • 1. Das Verzeichnis durch manuelle Zählung - es besteht darin den tatsächlichen Bestand von Vermögensgegenständen zu bestimmen sowie abhängig von seiner Art es abzuzählen, abzuschätzen, abzumessen oder abzuwiegen, was auf einem Erfassungsbogen angegeben werden soll. Mit dieser Methode werden inventarisiert:
    • Gebäude
    • Maschinen
    • Sachanlagen
    • Sachbestandteile des Umlaufvermögens
    • Geldmittel in der Kasse
    • Wertpapiere
obrazek
  • 2. Saldenabstimmung - es besteht darin, Aktiva und Passiva in den Rechnungsbüchern zwischen den Vertragspartnern sowie den Gläubigern und Schuldnern zu bestätigen Die Firma soll von den Vertragspartnern und Banken eine schriftliche Übereinstimmungsbestätigung bekommen. Für Banken bildet der Kontoauszug, welcher den Kontostand wiedergibt, eine solche Bestätigung. Von den Vertragspartnern und Schuldnern soll eine schriftliche Bestätigung verlangt werden, die der Inventurdokumentation beigefügt wird als Nachweis für Übereinstimmung des tatsächlichen Bestandes mit den Bucheintragungen. Wenn Abweichungen bestehen, sind diese zu klären. Mit der Methode der Saldenabstimmung werden inventarisiert:
    • Geldmittel auf den Bankkonten
    • Außenstände von den Vertragspartnern
    • Eigene Vermögensgegenstände, die den Vertragspartnern übergeben wurden
  • 3. Verifikationsmethode - sie besteht darin die Eintragungen in den Rechnungsbüchern mit den vorhandenen Originalbelegen zu vergleichen. Mit der Verifikationsmethode werden inventarisiert
    • Grundstücke und Sachanlagen mit erschwertem Zugang (z.B. Anlagen)
    • Fragliche und zweifelhafte Außenstände und in den Banken auch die gefährdeten Außenstände
    • Außenstände und Verpflichtungen gegenüber den Angestellten sowie aus öffentlich-rechtlichen Gründen
    • Immaterielle und rechtliche Werte
    • Aktive und passive Rechnungsabrechnung
    • Eigenkapital
    • Sonderfonds (ausschließlich ZFŚS, Saldo muss durch die Bank bestätigt werden)