Die Firmen, die der Verordnung über das Rechnungswesen unterliegen, müssen den tatsächlichen Bestand von besessenen Vermögensgegenständen mit den Eintragungen in den Rechnungsbüchern zu verifizieren. Die Inventur wird am letzten Tag des Geschäftsjahres durchgeführt. In einigen Fällen wird die Frist eingehalten, wenn die Tätigkeiten drei Monate vom Ende des Geschäftsjahres angefangen werden und bis zum 15. Tag des nächsten Jahres vollendet werden.
Die Verordnung über das Rechnungswesen nennt drei Hauptmethoden der Inventurdurchführung:
- 1. Das Verzeichnis durch manuelle Zählung - es besteht darin den tatsächlichen Bestand von Vermögensgegenständen zu bestimmen sowie abhängig von seiner Art es abzuzählen, abzuschätzen, abzumessen oder abzuwiegen, was auf einem Erfassungsbogen angegeben werden soll. Mit dieser Methode werden inventarisiert:
-
- Gebäude
- Maschinen
- Sachanlagen
- Sachbestandteile des Umlaufvermögens
- Geldmittel in der Kasse
- Wertpapiere







Startseite